(Stand: 29.11.2025)
JAGDSCHULE Wiesental
Peter Meßmer
Wallstr. 1a
D-79650 Schopfheim
Telefon: +49 (0) 173 – 30 75 909
E-Mail: info@jagdschule-wiesental.de
Web: www.jagdschule-wiesental.de
1. Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmer diese Allgemeinen Geschäftbedingungen an und erklärt
seine verbindliche Teilnahme an dem ausgewählten Lehrgang. Die Jagdschule ist berechtigt,
Anmeldungen abzulehnen, falls durch die Anzahl der Anmeldungen eine ordnungsgemäße Durchführung
des Lehrgangs nicht gewährleistet werden kann. Der Gesamtpreis des Lehrgangs ist mit der Anmeldung
fällig und in zwei Raten zahlbar. Die erste Rate in Höhe von 50 % des Gesamtpreises ist mit der
Anmeldung, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen zur Zahlung fällig. Die 2. Rate über den
Restbetrag des Gesamtpreises ist bis spätestens zu Beginn des Lehrgangs auf das Konto der Jagdschule
zu überweisen. Im Gesamtpreis sind Unterbringungs‐, Verpflegungs‐, Fahrtkosten und
Prüfungsgebühren nicht enthalten. Bei Anmeldung zu einem Fortbildungsseminar ist der Gesamtpreis
mit der Anmeldung, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Bestätigung der Anmeldung der
Jagdschule zur Zahlung fällig.
2. Wird die Durchführung des Lehrganges infolge höherer Gewalt, behördlicher Maßnahmen oder
sonstiger von der Jagdschule nicht zu vertretender Umstände unmöglich, kann der Teilnehmer hieraus
weder Schadensersatzansprüche noch ein Rücktrittsrecht herleiten. Eventuell bezahlte Gebühren
werden in diesem Fall zurückerstattet.
3. Die Jagdschule übernimmt keine Haftung für Schäden, die allein von Lehrgangsteilnehmern verursacht
werden. Der Teilnehmer stellt die Jagdschule von Schadensersatzansprüchen anderer
Lehrgangsteilnehmer oder Dritter für vom Teilnehmer allein verursachter Schäden frei. Die Jagdschule
haftet nur für von ihr vorsätzlich und grob fahrlässig verursachte Schäden. Die Jagdschule schließt die
Haftung für vom Teilnehmer zu den Veranstaltungen mitgebrachten persönlichen Gegenständen,
Waffen, Ferngläser und dergleichen aus, soweit der Schaden nicht durch einen Angestellten oder
Lehrbeauftragten der Jagdschule schuldhaft verursacht wurde.
4. Ist dem Teilnehmer die Teilnahme an einem Lehrgang oder Fortbildungsseminar aus wichtigem Grund
nicht möglich und teilt er dies bis spätestens einen Monat vor Lehrgangsbeginn oder 14 Tage vor Beginn
des Fortbildungsseminars der Jagdschule durch eingeschriebenen Brief mit, erlässt ihm die Jagdschule
50 % des Lehrgangs‐ oder Seminarpreises. Bei nicht fristgerechter Abmeldung hat der Teilnehmer den
vereinbarten Gesamtpreis in voller Höhe zu entrichten. Vorstehende Zahlungsverpflichtungen entfallen,
wenn der Teilnehmer eine Ersatzperson benennt, die den Lehrgangs‐ oder Seminarpreis in voller Höhe
zahlt. In diesem Fall erstattet die Jagdschule etwaige, vom Teilnehmer bereits bezahlte Beträge zinsfrei
zurück.
5. Der Teilnehmer verpflichtet sich zu einer aktiven und harmonischen Zusammenarbeit sowohl mit den
Lehrern der Jagdschule, als auch mit den anderen Lehrgangsteilnehmern. Eine ständige Anwesenheit
während der Ausbildungszeit ist Pflicht. Der zur Prüfung notwendige Ausbildungsnachweis kann nur
nach Erfüllen der Mindestvorgaben entsprechend der Jägerprüfungsordnung und weitergehender
Ausbildungsvorgaben der Jagdschule ausgestellt werden. Werden die Vorgaben nicht erfüllt, erlischt bei
erfolgloser Prüfung die Garantie der Jagdschule.
6. Der Teilnehmer kann bei Nichtbestehen des schriftlichen oder mündlich/praktischen Teils der
Jägerprüfung notwendige Lehrgangsteile innerhalb eines Jahres kostenlos belegen; bei Nichtbestehen
der Schießprüfung kann der Lehrgangsteilnehmer die Ausbildungsteile Waffenhandhabung und
Schießausbildung einmal kostenlos innerhalb eines Jahres belegen. In diesem Fall fallen allerdings die
Schießkosten (Schießgebühren, Munition, Versicherung) an. Der Anspruch auf diese Garantieleistungen
ist spätestens 14 Tage nach Erhalt des Prüfungsergebnisses schriftlich mit Einschreiben geltend zu
machen und erlischt bei verspäteter Meldung. Kann der Teilnehmer krankheitsbedingt (ärztliches Attest)
den Lehrgang nicht antreten oder muss ihn abbrechen, so kann er einmal ohne weitere Kosten innerhalb
eines Jahres einen Ausweichlehrgang gleichen Typs belegen. Nur die für den Teilnehmer
aufzubringenden Ausgaben (Schießgebühren, Munition, Versicherung) fallen erneut an.
7. Die Jagdschule stellt wiederholt die Leistungen der Teilnehmer durch Prüfungssimulationen fest.
Beurteilt die Jagdschule die Kenntnisse und Fähigkeiten eines Teilnehmers als unzureichend und rät dem
Teilnehmer von der Teilnahme an der Jagdprüfung ab, besteht innerhalb eines Jahres die Möglichkeit,
den Lehrgang kostenlos erneut zu besuchen. Auch in diesem Fall fallen die aufzubringende Ausgaben
(Schießgebühren, Munition, Versicherung) an.
8. Der Teilnehmer stimmt der Speicherung seiner Anmeldedaten zum Zwecke der elektronischen
Datenverarbeitung zu.
9. Gerichtstand ist Schopfheim.
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht: Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von
Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax) widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser
Belehrung. Der Widerruf ist an die Jagdschule Wiesental zu richten. Widerrufsfolgen: Im Falle eines
wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Besondere
Hinweise: Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn Ihr Vertragspartner mit der Ausführung der
Dienstleistung mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder Sie
diese selbst veranlasst haben (z. B. durch Teilnahme an Schulungsmaßnahmen). Von vorstehendem
Widerrufsrecht, den Teilnahmebedingungen sowie den Bedingungen der Zusatzleistungen habe ich
Kenntnis genommen.
